Strahlend weiße und gesunde Zähne – wer träumt nicht von solch einem Gebiss. Doch leider sind die wenigsten Menschen von Natur aus mit solch einem Traumgebiss ausgestattet. Richtig schwierig wird es dann, wenn eine aufwendige Behandlung bevorsteht. Denn leider werden nicht alle notwendigen Behandlungsmaßnahmen von den Krankenkassen übernommen. Doch was tun, wenn eine aufwendige Zahnbehandlung oder gar Zahnersatz notwendig sind, aber das notwendige Kleingeld im Geldbeutel fehlt?

Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung? Information dazu finden Sie auf www.online-zahnklinik.deGesunde Zähne sind nicht nur zur Nahrungsaufnahme wichtig – auch um in der Gesellschaft und im Arbeitsleben anerkannt zu werden, ist ein gesundes Gebiss wichtig. Dementsprechend sollte eine Zahnbehandlung auch nicht am nötigen Kleingeld scheitern. So viel zur Theorie – der Alltag sieht leider oftmals anders aus. Gerade wenn aufwendiger Zahnersatz notwendig wird, müssen die Patienten tief in die eigene Tasche greifen. Wenn in dieser Tasche naturgemäß jedoch nicht so viel drin steckt, kann eine Zahnzusatzversicherung dabei behilflich sein, bei dem notwendigen Zahnersatz nicht sparen zu müssen.

Doch nicht nur bei Zahnersatz empfiehlt sich eine Zahnzusatzversicherung. Auch bei kleineren Baustellen wie Inlays oder Zahnbrücken kann eine solche Versicherung schnell über die Qualität entscheiden. Während die Krankenkasse nur die einfachsten und dementsprechend nicht immer ansehnlichsten Varianten des Zahnersatzes bezuschussen, können Sie sich mit einer Zahnzusatzversicherung den Zahnersatz leisten, mit dem Sie nicht nur besser leben, sondern Ihr Leben auch endlich wieder in vollen Zügen genießen.

Was gilt es bei einer guten Zahnzusatzversicherung zu beachten?

✔ Bevor Sie sich für eine solche Zahnzusatzversicherung entscheiden, sollten Sie sich im Vorfeld unbedingt darüber informieren, welche Versicherungen zu den Testsiegern zählen. Denn nur diese Versicherungen übernehmen wirklich qualitativ hochwertigen Zahnersatz.

✔ Der Abschluss einer Ergänzungsversicherung lohnt nur dann, wenn mehrere Zähne von der Behandlung betroffen sind.

✔ Bevor Sie bei Ihrer Versicherung die Kosten für die fällige Behandlung einreichen, sollten Sie unbedingt einen Heil- und Kostenplan beim Zahnarzt erstellen lassen und diesen dann bei der Versicherung einreichen.

✔ Wird der Heil- und Kostenplan nicht frühzeitig eingereicht, so kann die Versicherung die Übernahme der Kosten verweigern.

✔ Wird die Versicherung gerade erst neu abgeschlossen, so besteht eine Wartefrist von einigen Monaten, bevor die Versicherung die ersten Behandlungskosten übernimmt.

✔ Selbst nach der Wartezeit ist die Versicherungssumme in den ersten Jahren der Mitgliedschaft noch immer begrenzt. Damit schützt die Versicherung sich vor Mitgliedern, die sich mit einer günstigen Mitgliedschaft hohe Behandlungskosten erschleichen wollen.

✔ Haben Sie einen Heil- und Kostenplan bei Ihrem Versicherer eingereicht, so sollten Sie mit dem Start der Behandlung erst dann beginnen, wenn Sie eine schriftliche Zusage von Ihrem Versicherer erhalten haben.

✔ Haben Sie sich dazu entschlossen, den Anbieter für Ihre Zahnzusatzversicherung zu wechseln, so beträgt die generelle Kündigungszeit drei Monate. Außerdem muss die Mindestvertragslaufzeit beachtet werden.

✔ Steht Ihnen ein Wechsel bevor, so fällt die Wartezeit von acht Monaten inklusive geringerer Leistungen in den ersten Jahren erneut an.

Haben Sie sich dazu entschlossen, sich für eine Zahnzusatzversicherung zu entscheiden, so sollten Sie sich für diese Entscheidung in jedem Fall Zeit lassen und sich ausführlich informieren. Der Zahnarzt Ihres Vertrauens steht Ihnen bestimmt gerne bei der Auswahl eines geeigneten Anbieters zur Seite.

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