Ein Klopfen, ein Pochen, ein Ziehen und Schmerzen – es gibt kaum etwas Unangenehmeres als stechende Zahnschmerzen. Und warum auch immer: Meist treten diese Schmerzen doch am Wochenende oder an Feiertagen auf. Wir sitzen im Kino, essen Popcorn, beißen auf ein Maiskorn – und zack, ein Stück Zahn bricht ab. Ein kranker Zahn konnte erfolgreich gezogen werden, doch ausgerechnet heute – am Feiertag – hört die Wunde nicht auf, zu bluten. Wissen wir nicht alle von mindestens einer solchen Erfahrung zu berichten?

[quote_box_left]Ich quäle mich nicht mehr tagelang mit Schmerzen herum – der zahnärztliche Notdienst hilft mir auch nach Praxisschluss! – Marianna B., Dinslaken[/quote_box_left]

Die gute Nachricht lautet: Sie brauchen heutzutage nicht mehr bis zum kommenden Arbeitstag abzuwarten und sich mit Schmerztabletten über Wasser zu halten, nur um dann endlich Ihren Zahnarzt aufsuchen zu dürfen. Von München bis Hamburg, von Mönchengladbach bis Berlin haben sich Zahnkliniken und -praxen nicht zuletzt zum Wohle ihrer Patienten dazu bereit erklärt, eine Bereitschafts- bzw. Notdienstpraxis zu führen und somit auch nach Praxisschluss für Notfallpatienten erreichbar zu sein. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung – kurz: KZV – informiert gerne darüber, welcher Zahnarzt wann seinen Notdienst leistet.

Der zahnärztliche Notdienst hilft Ihnen und Ihren Schmerzen auch wenn die Praxis schon geschlossen ist. - www.online-zahnklinik.deWann ist ein zahnärztlicher Notdienst für Sie da?

Zahnverfärbungen und schiefe Zahnstellungen sind natürlich kein Fall für den Notdienst. Hier werden ausschließlich akute Verletzungen und Schmerzen behandelt, die keinen weiteren Aufschub dulden. Zudem erfolgt hier lediglich eine Ersthilfe, die Weiterbehandlung wird dann wie gewohnt in der Praxis des persönlichen Haus-Zahnarztes fortgeführt. Im Folgenden bieten wir Ihnen eine kurze Übersicht über Notfälle, die in einer Notfallpraxis behandelt werden:

✔ Folgeblutungen, die nach zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen auftreten
✔ Schmerzen, die auf eine Zahnentfernung oder einen Zahndurchbruch zurückzuführen sind
✔ Infektionen und Entzündungen, die vom Zahnsystem ausgehen
✔ Parodontitis/Parodontose
✔ Verletzungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich nach einem sogenannten Zahnunfall
✔ Schmerzhafte Entzündungen des Zahnnervs

Eine zahnärztliche Notfallbehandlung erfolgt indes nicht in folgenden Situationen:

✘ Prothesen sind gebrochen.
✘ Zahnfüllungen sind verloren gegangen.
✘ Kronen haben sich gelöst oder sind defekt.

Nur wenn diese Umstände auch starke Schmerzen nach sich ziehen, sollten Sie den zahnärztlichen Notdienst einschalten.

Was hat die Kassenzahnärztliche Vereinigung mit den Notdiensten zu tun?

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) sieht sich gem. § 75 Abs. 1 SGB V an den sogenannten „Sicherstellungsauftrag zur Organisation eines zahnärztlichen Notdienstes“ gebunden.

Die Berufsordnung für Zahnärzte – erlassen von der zuständigen Zahnärztekammer – setzt voraus, dass Zahnärzte einen solchen Notdienst zur Verfügung stellen.

Trotz dieser gesetzlichen Auflagen sollten verantwortungsbewusste Zahnärzte Ihren Dienst am Menschen ernst nehmen und nicht als leidige Pflicht verstehen. In der Regel informieren Zahnarztpraxen auch mittels Anrufbeantworter über aktuelle Öffnungs- und Bereitschaftszeiten des zurzeit bereitstehenden Notdienstes – dieser erfolgt vollkommen unabhängig davon, ob Sie bereits Patient in der behandelnden Notarztpraxis sind oder nicht.

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