Auch wenn die Möglichkeiten unterschiedlichster und vor allem schonender Methoden immer größer werden, so sorgen anstehende Zahnbehandlungen dennoch oft für Verunsicherung bei Patienten. Schließlich spielen bei der Frage, welche Zähne gerettet und welche ersetzt werden müssen, oft die Kosten eine große Rolle. Das deutschlandweite „Zweitmeinungsmodell“ der kassenärztlichen Vereinigung bietet Ihnen deshalb die Möglichkeit, eine fundierte Zweitmeinung in Bezug auf den anstehenden Zahnersatz einzuholen. Für diese Zweitmeinung entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.

Kassenpatienten haben das Recht auf eine Zweitmeinung

Hat Ihr behandelnder Zahnarzt bereits den sogenannten Heil-und Kostenplan erstellt, so können Sie den Service einer Zweitmeinung für Kassenpatienten nutzen.

Das dafür notwendige Beratungsgespräch findet mit qualifizierten Zahnärzten statt, die auf eine lange Berufserfahrung zurückblicken können. So wird sichergestellt, dass Sie sich als Patient auf diese Zweitmeinung auch wirklich verlassen können. Allerdings ist es den beratenden Zahnärzten nicht gestattet, den Patienten anschließend auch selbst zu behandeln.

Folgende Punkte werden während der Beratung besprochen:

• Kassenleistungen,
• alternative Behandlungsmöglichkeiten,
• mögliche Eigenanteile,
• die Schritte der geplanten Behandlung.

Zudem informieren die zahnärztlichen Beratungsstellen Sie natürlich auch zu allen anderen Fragen, die Ihnen in Bezug auf Ihre Zähne auf der Seele brennen. Auch wenn Sie Informationen über innovative Behandlungsmöglichkeiten wünschen oder Fragen bezüglich der Kostenübernahme haben, so können Sie diese ebenfalls kostenfrei bei der zahnärztlichen Beratungsstelle erhalten und klären.

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