Viele Patienten blicken auf eine unschöne Vergangenheit im Hinblick auf zahnärztliche Behandlungen zurück. Behandlungsfehler, unsagbare Schmerzen – die neue Zahnarztpraxis muss oft viel leisten, um nicht nur gegen die entstandenen Schäden, sondern leider auch oft gegen eine entstandene Zahnarztphobie anzukämpfen.

Und als wäre der Kampf gegen Schmerzen und entstandene Phobien nicht so schon schlimm genug, kann es oftmals passieren, dass die Ärzte der Vergangenheit nichts von ihren Fehlern wissen wollen. Sie stellen sich stur und lehnen es kategorisch ab, Ihnen als Patient zu Ihrem Recht zu verhelfen. Doch dieses Verhalten müssen Sie sich nicht gefallen lassen.

Selbst im Bürgerlichen Gesetzbuch ist Ihr Recht verankert. Demzufolge haben Sie ein Recht auf:

• Einsicht in alle Patientenunterlagen
• eine lückenlose Dokumentation aller durchgeführten Behandlungsschritte
• eine deutliche Aufklärung, die so gestaltet ist, dass Sie als Patient genau verstehen können, worum es geht

In diesem Zusammenhang ist es ebenfalls genau geregelt, wie Sie mit der Regelung in Bezug auf die Beweislast von Behandlungsfehlern umzugehen haben.

Sie brauchen genaue und vor allem klare Informationen? Dann nutzen Sie die Auflistung der Patientenrechtgesetze §§ 630a BGB ff

Dank der stetigen Entwicklung der modernen Zahnmedizin werden immer mehr Behandlungsmethoden entwickelt, die Ihnen zu einem strahlenden und vor allem schmerzfreien Lächeln verhelfen sollen. Um bei diesen unterschiedlichen Behandlungsmethoden noch den Überblick behalten zu können, sollten Sie sich in jedem Fall mit Ihrem Zahnarzt darüber unterhalten, welche Behandlungsmethode in Ihrem Fall die geeignetste ist.

In diesem Zusammenhang ist es dann natürlich umso wichtiger dass die Beratung transparent erfolgt. Je mehr Sie von den Erklärungen verstehen können, desto mehr können Sie während und nach der Behandlung von den Erklärungen natürlich auch umsetzen. Zusätzlich wird der Faktor der Transparenz im Patientenrechtegesetz noch einmal zusätzlich verankert.

Sind Sie sich nicht sicher, welche Rechte Ihnen als Patient zustehen, so können Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen und einen Patientenbeauftragten zu Rate ziehen. Dieser informiert Sie ausführlich und vor allem verständlich über Ihre Rechte. Zudem sind die gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls dazu verpflichtet, in einem bestimmten Zeitraum über die Gewährung geplanter Leistungen zu entscheiden.

Informieren Sie sich über dieses Gesetz und nehmen Sie in Zukunft gestärkt Ihre Rechte wahr.

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