Dies ist so ziemlich die schlimmste Vorstellung, die es geben kann: Die Zähne sind kaputt, schmerzen, selbst das Lieblingsessen schmeckt nicht mehr – dringend müssen neue Zähne her. Doch leider fehlt Ihnen das notwendige Kleingeld, um sich ein Traumgebiss kreieren zu lassen. Wie gut, dass es in diesem Fall Unterstützung von der Krankenkasse gibt. Schließlich können Sie ohne intakte Zähne weder Ihren Beruf richtig ausüben, noch das Leben genießen.
Auch in der Zahnmedizin hat sich in den letzten 20 Jahren einiges zum Positiven entwickelt. Mehr und mehr sind Prävention und Prophylaxe in den Fokus der behandelnden Zahnärzte gerückt. Technische Fortschritte gehören zu dieser positiven Entwicklung genauso dazu, wie die Rundum-Behandlung der Patienten. Diesen soll es nun nämlich ermöglicht werden, frei zu entscheiden, welche Behandlungsmöglichkeiten in Frage kommen und welche davon umgesetzt werden sollen.

Befundorientierte Festzuschüsse, prozentuales Erstattungssystem – was steckt wirklich dahinter?

Prozentuales Erstattungssystem – hinter diesem komplizierten Begriff steckte ein System, welches nicht immer in der Lage war, die Bedürfnisse der Patienten zufriedenstellend abzudecken. Oft entstanden so ungerechte Entscheidungen. Vor allem dann, wenn die Patienten, die so schon in der Lage waren, sich finanziell hochwertigen Zahnersatz zu leisten, auch noch von der Krankenkasse zusätzlich belohnt wurden. Auch wurden durch das prozentuale Erstattungssystem nicht alle Versorgungen bezuschusst.

Durch den befundorientierten Zuschuss soll es nun für alle Patienten möglich sein, die Behandlung zu erhalten, die in diesem speziellen Fall die Sinnvollste ist. Durch diese Neuerung ist ein befundorientiertes Festzuschussmodell entstanden, welches sich zum Ziel gesetzt hat, die Bezuschussung anhand des Befundes festzumachen. Dieser Zuschuss wird dann anhand des Befundes festgesetzt. Sie als Patient entscheiden dann, welche Therapiemöglichkeiten und Behandlungen Sie in Anspruch nehmen möchten.

Natürlich können Sie sich nach wie vor bei unterschiedlichen Zahnärzten einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen. Zusätzlich können Sie sich dann zudem erläutern lassen, welche unterschiedlichen Materialien und Therapien für Sie in Frage kommen. Schließlich soll der befundorientierte Festzuschuss Ihnen zu einem strahlenden Lächeln verhelfen. Und lächeln können Sie nur, wenn Sie auch glücklich und zufrieden sind.

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