Zahnschmerzen – so weiß jeder, der bereits das Vergnügen hatte – sind nicht nur unangenehm, sie tauchen auch zu den unpassendsten Zeiten auf: am späten Abend, am Wochenende, im Urlaub. Das Wissen, nicht sofort zum eigenen Haus-Zahnarzt eilen zu können, lässt den Schmerz gleich doppelt so intensiv wirken.

Aus diesem Grund ist ein Kontrollbesuch beim Zahnarzt etwa zwei bis drei Wochen vor Urlaubsantritt unbedingt anzuraten, damit auch genug Zeit bleibt, um notwendige Karies- oder Parodontitisbehandlungen durchführen und auch abschließen zu können. So sorgen Sie für ein möglichst geringes Risiko für Zahnschmerzen, z. B. im Ausland.

Die Beherzigung dieses Ratschlages ist umso wichtiger, wenn Sie einen Tauchurlaub planen. Angeschlagene oder gar herausgefallene Füllungen führen durch die Druckerhöhung bzw. durch eingelagerte Lufteinschlüssen spätestens beim Auftauchen zu extrem starken Schmerzen. Im schlimmsten Fall springen weitere Teile Ihrer ohnehin schon defekten Füllung einfach ab.

Zahnschmerzen im Urlaub trotz vorheriger Prophylaxe?

Leider gilt wie immer im Leben: Es gibt keine Garantie. Selbst wenn der Besuch beim Zahnarzt erfolgreich war und eigentlich keine Probleme auftauchen sollten, kann es dennoch immer wieder mal zu Schmerzen kommen. Ein Zahn bricht ab, eine Füllung bricht heraus – ausgerechnet im Urlaub. Mit diesen Erste-Hilfe-Tipps halten Sie Zahnschmerzen zumindest vorübergehend im Zaum:

✔ Wärme (z. B. in der Sauna) und Sonne verstärken die Schmerzen – egal, ob Strand- oder Ski-Urlaub: Raus aus der Sonne!

✔ Auch Tabak, Alkohol und Koffein wirken sich negativ auf die Zahnschmerzen aus!

✔ Körperliche Anstrengungen sollten aufschieben, bis Sie einen Zahnarzt aufsuchen konnten!

✔ Äußerliche Kühlung kann für Schmerzlinderung sorgen!

✔ Suchen Sie schnellstmöglich einen kompetenten Zahnarzt vor Ort auf!

Tipps für Reise und Koffer

Ganz wichtig: Achten Sie bei Ihrem Auslandskrankenschutz darauf, dass auch zahnärztliche Behandlungen abgedeckt sind. Innerhalb der EU reicht seit 2004 in der Regel die sogenannte „European Health Insurance Card“ (früher: Auslandskrankenschein). Ausnahmen innerhalb der EU sowie Staaten außerhalb der EU erfordern eine weitere Reiseversicherung. Ihre Krankenkasse wird Sie gerne beraten.

Ins Reisegepäck gehört unbedingt:

❍ Zahnbürste und Ersatzzahnbürste
❍ Zahnspülung
❍ Zahnpasta/Kinderzahnpasta
❍ Zahnseide

❍ ggf. Pflege für herausnehmbaren Zahnersatz und Zahnprothesen
❍ ggf. Zahnrettungsbox
❍ Schmerzmittel für den Notfall
❍ Sprachführer

Und was zu Hause gilt, kann im Urlaub nicht verkehrt sein: Bitte täglich mindestens zweimal jeweils drei Minuten Zähne putzen!

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