Gesunde Zähne – davon träumen die meisten Menschen. Doch leider sind nicht alle Menschen von Natur aus mit strahlend weißen und vor allem gesunden Zähnen gesegnet. Verschiedene Ursachen können dazu führen, dass die erkrankten Zähne mittels aufwendiger Behandlungsmethoden wieder funktionstüchtig gemacht werden müssen.
Geht es darum, einen Zahn zu retten, so ist oft von sogenannten Kronen die Rede. Kronen dienen dazu, einen z.B. von Karies befallenen Zahn aufzubauen oder ein fehlendes Stück Zahn zu ersetzen.

Doch auch bei den Kronen gibt es Unterschiede im Material. So haben Sie die Wahl zwischen Kronen aus Metall oder Keramik. Auch Verblendungen sind möglich. Jedes Material hat ganz eigene Vor- und Nachteile und auch die Preissegmente sind unterschiedlich. Sollte bei Ihnen eine Behandlung mit einer Krone notwendig sein, so wird Ihnen Ihr behandelnder Zahnarzt gewiss die Unterschiede erläutern und Ihnen bei der letztendlichen Entscheidung behilflich sein.
Haben Sie sich für eine Variante entschieden, so wird zunächst ein Heil- und Kostenplan erstellt. Mittels dieses Planes entscheidet die Krankenkasse dann über die notwendigen finanziellen Zuschüsse. Liegt Ihnen die Bewilligung des Heil- und Kostenplanes dann vor, so kann mit der zahnärztlichen Behandlung begonnen werden.

Auch für eine Behandlung mit Kronen gibt es befundbezogene Festzuschüsse

Festzuschüsse werden anhängig gemacht von dem jeweiligen Befund. Je nach Befund übernimmt die Krankenkasse also einen festgesetzten Anteil der Behandlungskosten. In der Regel beträgt dieser Zuschuss 50%. In bestimmten Härtefällen besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Zuschuss der Krankenkassen angehoben wird und dann sogar die gesamten Kosten abdeckt.

Auch das Bonusheft spielt im Zusammenhang mit den befundbezogenen Festzuschüssen eine wichtige Rolle. Wer die regelmäßigen Kontrolltermine nicht nur nutzt, sondern diese auch in ein Bonusheft eintragen lässt, kann so bares Geld sparen:

• Werden die Kontrolltermine in fünf aufeinanderfolgenden Jahren eingehalten, so erhöht sich der Festzuschuss um 20%.
• Werden die Kontrolltermine sogar über zehn Jahre regelmäßig in das Bonusheft eingetragen, so erhöht sich der Zuschuss sogar auf 30%.

Regelversorgung? – Die Online Zahnklinik klärt auf, was sich hinter diesem Begriff verbirgt

In Bezug auf die Versorgung mit Kronen steht Ihnen in der Regelversorgung eine metallische Krone mit Nichtedelmetalllegierung zur Verfügung. Einzig im sichtbaren Bereich steht Ihnen eine zahnfarbene Verblendkrone zur Verfügung. Die Bereiche, die nicht sichtbar sind, werden demzufolge mit Vollgusskronen ausgestattet. Gegen eine Zuzahlung können Sie natürlich auch im nicht sichtbaren Bereich auf Verblendkronen zurückgreifen.

Entscheiden Sie sich für eine zahnfarbene Verblendung, so wird der Zahnarzt im Vorfeld die Farbe der Verblendung genau auf die bestehende Zahnfarbe anpassen. Dies führt dazu, dass die Verblendung auf den ersten Blick nicht mehr von den natürlichen Zähnen unterschieden werden kann.
Möchten Sie das Metallgerüst durch eine Vollkeramikkrone ersetzen, so ist dies durch eine Zuzahlung natürlich ebenfalls möglich.
Alle Behandlungsmöglichkeiten, die über die Regelversorgung hinausgehen, müssen aus eigener Tasche finanziert werden.

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