Zahnarztbesuch in der EU – Auch wenn ein Zahnarztbesuch im Urlaub oder auf der Geschäftsreise nicht unbedingt ein freudiges Ereignis ist, lässt sich eine zahnärztliche Behandlung im Ausland nicht immer umgehen. Verbringen Sie den Urlaub jedoch in der EU, so greift zumindest das Prinzip der freien Arztwahl für gesetzlich Versicherte. Trotz dieser Tatsache bleiben viele Fragen offen, die wir nun im Folgenden klären möchten.
Die OZ klärt auf: genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Leistungen in der EU
Notfallversorgungen können in der EU selbstverständlich, genau wie ambulante Zahnbehandlungen auch, ohne Zustimmung der Krankenkasse durchgeführt werden. Der einzige Unterschied besteht in der Zahlung. Innerhalb der EU müssen Sie zunächst in Vorkasse treten und können den Rechnungsbetrag erst im Nachhinein bei Ihrer Krankenkasse geltend machen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Die Krankenkasse übernimmt bei Auslandsbehandlungen nur die Kosten, die auch bei einer Behandlung im Inland anfallen würden. Werden Sie also im Ausland als Privatpatient behandelt, so werden nur die Kosten einer Kassenbehandlung übernommen.
Müssen Sie mit Zahnersatz versorgt werden oder sogar stationär behandelt werden, dann müssen diese Leistungen im Vorfeld durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden. Wie im Inland auch, muss der Zahnarzt zunächst einen Heil-und Kostenplan erstellen, den Sie dann zur Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Kosten für Übernachtung und Anfahrt werden von der Krankenkasse generell nicht übernommen.
Zahnersatz im Ausland? – Diese Voraussetzungen sollten Sie erfüllen
Reisen ins Ausland sind gerade auch in Bezug auf vermeintlich günstigeren Zahnersatz sehr beliebt. Innerhalb der EU gelten in punkto Zahnersatz jedoch strenge Regeln:
• Vorhandene Karieserkrankungen müssen im Vorfeld beseitigt und die Zähne mit Füllungen versehen werden.
• Zähne und Kiefer müssen mit notwendigen Vorbehandlungen versehen werden.
• Zähne, Zahnfleisch und Kiefer müssen frei von Entzündungen sein.
• Auch die Funktion der Kiefergelenke muss voll funktionstüchtig sein.
• Röntgenbilder zeigen den aktuellen Zustand von Zähnen und Kiefer.
Können Sie diese Faktoren bejahen, so können Sie zumindest über einen Zahnersatz im Ausland nachdenken.